Für Bier gibt es das Reinheitsgebot, für Lebensmittel die EU Lebensmittelhygiene-Verordnung. Die Verbraucherschutzverordnung hat das Ziel, durch einheitliche Hygienestandards und regelmäßige Überwachung vorbeugend die Sicherheit von Lebensmitteln und die Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln durch tierische Schädlinge, Verunreinigungen, unsachgemäße Lagerung und Zubereitung wird durch langfristige Überwachung entgegengewirkt.
Der Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept unterliegen Betriebe in allen Bereichen der Lebensmittelkette von der Herstellung der Rohstoffe für Lebensmittel bis zur Abgabe an Endverbraucher und sachgerechten Entsorgung.
Wen betrifft die Dokumentationspflicht:
Betriebe der Lebensmittel-Urproduktion, Verarbeitung, Handel, Verkauf und Entsorgung
Betriebsküchen
gastronomische Einrichtungen
Bäckereien, Markthändler etc.
Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.
Das können wir für Sie tun:
Beratung zum HACCP-Konzept
Gefahrenanalyse und Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte
Ausarbeitung des Hygieneüberwachungsplans mit Festschreibung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
laufende Kontrollen auf Schädlingsbefall
fachgerechte und umgehende Bekämpfung bei Schädlingsbefall
fortlaufende Dokumentation durch Kontroll- und Befallsberichte
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Selbstkontrolle nach. Sprechen Sie uns an.